Die Norm definiert sieben Grundsätze und sieben Kernthemen der gesellschaftlichen Verantwortung. Rechenschaftspflicht, Transparenz, ethisches Verhalten und Achtung einzelner Anspruchsgruppen, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie internationale Verhaltensstandards bilden die Grundsätze. Diese sollen als ein allgemeingültiger „Verhaltenskodex“ verstanden werden. Zu den Kernthemen gehören unter anderem Organisationsführung, Arbeitspraktiken und Umwelt. Die Themen fächern sich wiederum in verschiedene Handlungsfelder mit Empfehlungen auf. Dabei bleibt es dem Unternehmen überlassen es, wie beziehungsweise mit welchen Instrumenten es die „Anleitung“ konkret umsetzt.
Mit ihrer Definition von universellen Prinzipien und Empfehlungen bietet die ISO 26000 einen Leitfaden für die CSR-Berichterstattung und kann darüber hinaus als ausführliches Nachschlagewerk verstanden werden.
Allerdings: Die ISO 26000 ist weder rechtlich bindend noch zertifizierbar – im Gegensatz zum Eco-Management and Audit Scheme (EMAS), das wir Ihnen in unserem letzten Beitrag unserer Serie zum Thema Berichtsstandards vorstellen (Teil VI).
Weitere Informationen zur ISO 26000 finden Sie hier.