Mit über 9.000 Unternehmen und insgesamt 12.500 Teilnehmern ist der UN Global Compact (UNGC) das weltweit größte und wichtigste Netzwerk für unternehmerische Verantwortung. Zwischen Unternehmen und der UNO geschlossen, verfolgt der Pakt die Vision einer nachhaltigen Weltwirtschaft.Mit dem Beitritt zum Global Compact erklärt ein teilnehmendes Unternehmen beziehungsweise eine Organisation ausdrücklich, die zehn Global Compact-Prinzipien umzusetzen. Dazu gehören der Schutz von Menschenrechten ebenso wie die Bekämpfung von Korruption, die Förderung des allgemeinen Umweltbewusstseins sowie umweltfreundlicher Technologien. Die Maßnahmen zur Umsetzung der zehn sozialen und ökologischen Mindeststandards müssen regelmäßig von den Mitgliedern in einem Fortschrittsbericht, dem sogenannten Communication on Progress (CoP) dokumentiert werden.Übrigens: Der UNGC arbeitet schon jahrelang mit der Global Reporting Initiative (GRI) zusammen. Die GRI hat für die zehn Prinzipien des UN Gobal Compact ein Set von Berichterstattungsleitlinien und -indikatoren entwickelt. Diese sollen den UNGC-Mitgliedern helfen, ihre eingegangene Verpflichtung zu erfüllen sowie transparent über Fortschritte zu berichten.Und was hat das alles mit der CSR-Berichtspflicht zu tun? Der UNGC ist eines der im Entwurf der Bundesregierung genannten Rahmenwerke, das für die Berichterstattung empfohlen wird. In Verbindung mit den international anerkannten Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der GRI bilden die zehn Global-Compact-Prinzipien eine mögliche Grundlage für einen gesetzeskonformen Nachhaltigkeitsbericht.Als in der UN verankerte Organisation hat der UNGC außerdem den Auftrag, Unternehmen bei der Umsetzung der sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs) zu unterstützen. In Zusammenarbeit mit der GRI hat der UNGC einen Leitfaden erstellt, der Hilfestellungen zum Reporting bietet.Noch mehr über den UN Global Compact erfahren Sie hier.

 

Im nächsten Teil unserer Serie stellen wir Ihnen den Leitfaden ISO 26000 vor (Teil V).