EU-Omnibus-Verordnung: Entlastung oder Rückschritt?
Heute hat die EU-Kommission einen weitreichenden Entwurf zur Reform der Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten vorgelegt. Während die geplanten Änderungen der CSRD-Berichtspflicht für manche Unternehmen eine willkommene Erleichterung darstellen, warnen andere vor einem erheblichen Rückschritt in der europäischen Nachhaltigkeitsagenda. HEINRICH, die Beratungsagentur für Kommunikation und Nachhaltigkeit, begleitet Unternehmen dabei, die Auswirkungen dieser neuen Regelungen zu verstehen und strategisch darauf zu reagieren.
Kernpunkte der neuen Verordnung
Der Entwurf der EU umfasst wesentliche Änderungen an zentralen Nachhaltigkeitsvorgaben: der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), der EU-Taxonomie und dem CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Unternehmen stehen damit vor der Herausforderung, ihre Nachhaltigkeitsstrategie flexibel anzupassen.
CSRD: Weniger Berichtspflichten, neue Fristen
- Die Berichtspflicht gilt künftig nur für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von über 25 Mio. Euro.
- Die Einführung der Pflicht für betroffene Unternehmen wird auf 2028 verschoben.
- Eine geplante Verschärfung der Prüfpflicht entfällt, die Prüfung bleibt auf begrenzte Sicherheit („limited assurance“) beschränkt.
- Spezielle sektorspezifische Berichtsstandards (ESRS Set 2) werden nicht eingeführt.
CSDDD: Eingeschränkte Sorgfaltspflichten
- Die Anforderungen gelten künftig nur für direkte Lieferanten (Tier 1).
- Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden sind ausgenommen.
- Die zivilrechtliche Haftung für Verstöße entfällt.
- Die Pflicht zur Beendigung von Lieferverträgen bei Regelverstößen wird abgeschwächt.
EU-Taxonomie: Mehr Freiwilligkeit
- Die Pflicht zur Berichterstattung entfällt für Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von unter 450 Mio. Euro.
- Finanzinstitute erhalten flexiblere Regelungen für ihre Green Asset Ratio.
CBAM: Einführung verschoben
- Die Erhebung von Abgaben wird von 2026 auf 2027 verschoben.
- Kleinimporteure mit weniger als 50 Tonnen CO₂-Emissionen pro Jahr werden von der Berichtspflicht befreit.
Wie Unternehmen jetzt reagieren sollten
Die geplanten Änderungen der CSRD-Berichtspflicht bedeuten eine Neuausrichtung der regulatorischen Landschaft. Wir bei HEINRICH Beratungsagentur für Kommunikation und Nachhaltigkeit unterstützen Unternehmen dabei, eine nachhaltige und gleichzeitig effiziente Berichtsstrategie zu entwickeln, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den Erwartungen der Stakeholder gerecht wird.
Der Entwurf muss noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Unternehmen sollten sich jedoch bereits jetzt auf mögliche Änderungen vorbereiten. HEINRICH steht als erfahrener Partner bereit, um Unternehmen durch diesen Transformationsprozess zu begleiten und nachhaltige Kommunikation effektiv zu gestalten.
Dass mit diesem Plan rund 80 % der Unternehmen in der EU aus der CSRD-Berichtspflicht herausfallen, könnte die Berichterstattung für große Player erleichtern – aber zugleich kleine und mittelständische Unternehmen aus der Verantwortung nehmen. Dabei ist Nachhaltigkeit kein exklusives Thema der Großkonzerne!
Wir meinen, Vereinfachung ist gut – aber nicht auf Kosten der Verbindlichkeit und Erreichung der Klimaziele.
Egal, ob großes oder kleines Unternehmen: Konzentrieren Sie sich nicht auf die Reporting-Pflicht, sondern begreifen Sie Nachhaltigkeit als strategische Chance und Innovationsmotor. Eine nachhaltige Unternehmensführung schafft nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern steigert auch Effizienz und Wertschöpfung, Resilienz und Reputation. Wer Nachhaltigkeit gezielt kommuniziert, gewinnt das Vertrauen von Mitarbeitenden, Investoren und Kunden – und sichert langfristig den Unternehmenserfolg.
Als Beratungsagentur für Kommunikation und Nachhaltigkeit lotsen wir seit vielen Jahren Unternehmen und Verbände sicher durch den Nachhaltigkeitsdschungel. Die Omnibus-Verordnung bringt wesentliche Änderungen mit sich. Ob dies zu echter Entlastung oder langfristigen Herausforderungen führt, hängt von der finalen Umsetzung ab. Unternehmen sollten sich frühzeitig anpassen, um weiterhin glaubwürdig und wettbewerbsfähig zu bleiben.