CSRD-Berichtspflicht: Was kommt, was bleibt?
Am 26. Februar 2025 plant die Europäische Kommission die Vorstellung der sogenannten Omnibus-Verordnung, die bedeutende Änderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit sich bringen könnte. Ziel dieser Initiative ist es, die bestehenden Nachhaltigkeitsberichtspflichten zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren.
Hintergrund der Omnibus-Verordnung
Im November 2024 kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, die CSRD, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die EU-Taxonomie-Verordnung in einer Omnibus-Verordnung zusammenzuführen. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, die regulatorische Komplexität zu verringern und Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), den Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erleichtern. emas.de
CSRD-Berichtspflicht: Geplante Änderungen und Diskussionen
Ein zentraler Aspekt der geplanten Verordnung ist die Reduzierung der Berichtspflichten um 25 % für große Unternehmen und um 35 % für KMU. Zudem wird diskutiert, die Schwellenwerte für die Berichtspflicht anzuheben, um kleinere Unternehmen von bestimmten Anforderungen zu entlasten. Diese Vorschläge stoßen jedoch auf gemischte Reaktionen: Während einige Mitgliedstaaten wie Deutschland und Frankreich für eine Lockerung plädieren, warnen andere, darunter Spanien, vor möglichen Rückschritten in der Nachhaltigkeitspolitik. elpais.com
Auswirkungen auf Unternehmen und deren CSRD-Berichtspflicht
Als Beratungsagentur für Kommunikation und Nachhaltigkeit sind wir bei HEINRICH seit vielen Jahren CSR-Experten für Strategie, Umsetzung und rechtskonformes und prüffestes Reporting. https://www.heinrich-kommunikation.de/unternehmensberatung-nachhaltigkeit/
Aus unserer Erfahrung wissen wir: Für Unternehmen bedeutet die bevorstehende Ankündigung eine Phase der großen Unsicherheit. Einerseits könnten die geplanten Änderungen den administrativen Aufwand verringern; andererseits besteht die Sorge, dass eine Verwässerung der Richtlinien die Glaubwürdigkeit der EU-Nachhaltigkeitspolitik untergraben könnte. Unternehmen sollten daher die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und ihre internen Prozesse entsprechend anpassen, um sowohl aktuellen als auch zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden.
Fazit
Die bevorstehende Vorstellung der Omnibus-Verordnung am 26. Februar 2025 könnte weitreichende Konsequenzen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa haben. Unternehmen sind gut beraten, proaktiv auf diese Veränderungen zu reagieren und ihre Strategien entsprechend auszurichten, um sowohl den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden als auch ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Bleiben Sie am Ball!
Als Beratungsagentur für Kommunikation und Nachhaltigkeit sind wir erste Ansprechpartner für Unternehmen, wenn es um überzeugendes, rechtskonformes und prüffestes ESG-Reporting geht. Dem Thema Nachhaltigkeit fehlt es derzeit – bedingt durch konjunkturelle, politische und geopolitische Turbulenzen – an öffentlicher Relevanz. Wenn Sie aber Verantwortung für ein Unternehmen und dessen Nachhaltigkeitsstrategie und Kommunikation tragen, tun Sie gut daran, sich weiter intensiv damit zu beschäftigen und am Ball zu bleiben.