Das sollten Sie rund um das Urheberrecht wissen
In der Kommunikation ist die Beachtung des Urheberrechts wesentlicher Teil der täglichen Arbeit. Gerade bei der Verwendung von Bildern in Medienmitteilungen, Social-Media-Kampagnen, Werbematerialien, Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichten müssen wir sicherstellen, dass wir die Rechte der Urheber*in einhalten. Als Urheber*in gilt diejenige Person, welche ein Foto gemacht und/oder die Rechte am Bild beansprucht.
Damit wir die Arbeit der Urheber*innen und deren künstlerische Freiheit schützen und rechtskonform arbeiten, halten wir uns in der Agentur stets an die folgenden Grundlagen:
Foto-Lizenzierung
Die Nutzungsrechte, Zweck und Verwendungszeitraum für Bilder müssen definiert und stets dokumentiert werden. Vom Kunden zugelieferte Bilder werden bei uns in der Agentur mit allen relevanten Informationen gekennzeichnet und im Projekt sowie in unserer eigenen Bilddatenbank digital abgelegt. Denn:
Werkschaffende haben absolutes Recht am Werk
Bei der Erstellung von Inhalten (Bilder, Texte) können sie die Verwendung durch Dritte untersagen, aber auch genehmigen. Gibt uns ein Unternehmen ein Foto zur weiteren Verwendung weiter, ist es verpflichtet, uns alle Nachweise zum Bild mitzuliefern. Gibt ein Unternehmen Bildmaterial weiter ohne das Recht dazu zu haben, kann der Urheber klagen.
Angaben zu den Quellen
Bei der Verwendung fremder Inhalte und Fotos in Druckwerken ist die Quelle bzw. die Nennung der Urheber*innen spätestens im Impressum oder direkt unter dem Text bzw. Foto erforderlich.
Das Thema Urheber- und Bildrecht ist sensibel. Die Nichtbeachtung kann für Unternehmen und Agenturen teuer werden. Damit das nicht passiert, dokumentieren wir bei HEINRICH Kommunikation alle relevanten Informationen innerhalb unseres CMS-Qualitätsmanagements.