Damit nicht alle Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsberichten über alle Themen berichten müssen, gibt es zur Eingrenzung der Themen das Prinzip der „Wesentlichkeit“ (engl.: materiality).
Im Rahmen der großen neuen Nachhaltigkeitsberichtspflicht der Europäischen Union (Corporate Social Responsibility Directive, kurz: CSRD) müssen perspektivisch bis zu 15.000 Unternehmen in Deutschland in ihrem jeweiligen Report das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit (engl.: double materiality) anwenden.
Dabei geht es einerseits um die finanzielle Wesentlichkeit (engl.: financial materiality) und damit um Themen wie die Folgen des Klimawandels oder den Fachkräftemangel.

Andererseits geht es um die Wesentlichkeit der Auswirkungen (engl.: impact materiality) und um Aspekte wie die Emission von Treibhausgasen oder den Gesundheitsschutz von Mitarbeitenden.
Sobald ein Thema aus einer der beiden Perspektiven als „wesentlich“ eingestuft wird, muss es im Nachhaltigkeitsbericht abgedeckt werden. Anders gesagt: Unternehmen müssen künftig den Blick weiten und aus zwei Perspektiven (also doppelt) überlegen, was wesentlich ist – daher der Name “doppelte Wesentlichkeit“.

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