Was bedeutet CSRD? Hinter den vier Buchstaben verbirgt sich die Corporate Social Responsibility Directive der Europäischen Union, die Regelung der Verpflichtung zu Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese Novelle der bisher geltenden Vorgaben ist im Dezember 2022 verabschiedet worden, im Januar 2023 offiziell in Kraft getreten und ein echter Gamechanger.

 

Worum es geht

Im März 2022 haben wir in einem anderen Blog-Beitrag schon vorgestellt, was genau diese Änderung mit sich bringt. Jetzt ist der Weg durch die Instanzen der Europäischen Union gegangen und schwarz auf weiß klar, was und wann auf die Unternehmen zukommen wird. Kurz gesagt: viel. Diese CSRD Berichtspflicht hat es wirklich in sich, alleine schon deswegen, weil sich die Zahl der in Deutschland berichtspflichtigen Unternehmen von aktuell circa 500 auf dann letzten Endes voraussichtlich 15.000 um den Faktor 30 (!) erhöhen wird.

 

Wann wer nach der CSRD-Berichtspflicht berichten muss

Was kompliziert klingt, ist eigentlich schnell zusammengefasst. Es gibt zwei Wege, um herauszufinden, ob man berichtspflichtig ist oder nicht.

 

1. Wer jetzt bereits muss, der muss es auch in Zukunft. Die neuen Regeln gelten erstmals ab dem 1. Januar 2025 für das Berichtsjahr 2024.

Die Regelung zur nicht-finanziellen Berichterstattung existiert seit Jahren und umfasst Aspekte wie Umwelt, Soziales, Arbeitnehmer*innen, Compliance, Menschenrechte et cetera. Die sogenannte NFRD (Non-Financial Reporting Directive) wird nicht abgeschafft – vielmehr geht diese Vorgabe in der neuen CSRD Richtlinie der EU auf.

 

2. Die Ausweitung der neuen Berichtspflicht kommt schrittweise.

Wer von den folgenden drei Kriterien mindestens zwei erfüllt, der muss ab Januar 2026 über das Jahr 2025 berichten.

  • mindestens 20 Mio. Euro Bilanzsumme
  • mindestens 40 Mio. Euro Nettoumsatz
  • mindestens 250 Mitarbeiter*innen

 

Dazu kommen noch börsennotierte KMUs (kleine, mittelständische Unternehmen), die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen, ab Januar 2027 (zu berichten über das Jahr 2026).

  • mindestens 350.000 Euro Bilanzsumme
  • mindestens 700.000 Euro Nettoumsatz
  • mindestens zehn Mitarbeiter*innen

 

Was nach der CSRD-Berichtspflicht berichtet werden muss

Wer sich eine Übersicht über die existierenden Berichtsrahmen und -standards verschaffen möchte, hat schnell das Gefühl im Dschungel zu stehen. Daran wird sich erstmal nichts ändern. Die EU-Standards zu diesen Berichten werden nun erarbeitet und geschärft. Es ist davon auszugehen, dass diese ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sich an den gängigen, bereits existierenden Standards orientieren – ganz sicher wird auch die EU-Taxonomie Bestandteil sein. Dennoch wird es weitere Schnittstellen, zusätzliche Kennzahlen, eine (noch) größer werdende Datenmenge – also schlichtweg mehr Komplexität – geben. Was auf jeden Fall feststeht: Ohne Daten, ohne aussagekräftige und stimmige Daten, wird es nicht möglich sein, den gesetzlichen Anforderungen und der Erwartungshaltung der Stakeholder zu entsprechen! Auch deswegen raten wir dazu, mindestens zwölf Monate vor der geplanten/gewünschten Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts mit der Arbeit zu beginnen.

 

Was zu tun ist 

Anfangen. Aus unserer Sicht sind die vielen neuen gesetzlichen Anforderungen und Richtlinien erstmal begrüßenswert – so entstehen Transparenz, Vergleichbarkeit und Transformation. Das ist das Gute an den CSRD Standards. Wer intern an all diesen Themen arbeitet und berichtet, was der Status Quo in Sachen Nachhaltigkeit ist und daraus Ziele und Maßnahmen ableitet, der arbeitet an seiner Zukunftsfähigkeit. Die Erfahrung in der Zusammenarbeit mit unseren Kunden aus den letzten Jahren hat uns klar gemacht: Nachhaltigkeit im unternehmerischen Kontext ist kein Projekt – sondern in erster Linie ein Werkzeugkasten. Eine umfassende Bestandsaufnahme, eine maßgeschneiderte Strategie und eine schrittweise Umsetzung sind viel Arbeit und brauchen Ressourcen an Personal und Geld – ja – sie sind aber die stärksten Treiber für Fortschritt und sprudelnde Quellen für nahezu jede Abteilung innerhalb eines Unternehmens (HR, Marketing, Vertrieb, Forschung und Entwicklung etc.).

 

Was wir anbieten

Im Rahmen unseres Full-Service Angebots haben wir uns breit aufgestellt. So sind wir als Agentur sowohl als Inputgeber und Berater für Coachings, Workshops, Vorträge verfügbar als auch für kommunikative und strategische Projekte wie Nachhaltigkeitsberichte, Managementprozesse, Verankerung von Nachhaltigkeit im Unternehmen und vieles mehr.

 

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