Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein komplexes Feld. Einerseits ändern sich die gesetzlichen Anforderungen zunehmend, andererseits ist letztlich das gesamte Unternehmen betroffen, wenn es sich wirklich nachhaltig und damit auch zukunftsfähig aufstellen möchte. In Deutschland ist und bleibt der „Deutsche Nachhaltigkeitskodex“, kurz: DNK, für Unternehmen der Goldstandard. Aus unserer Sicht zurecht! Wichtig dabei ist jedoch, dass es fachkompetente Beratung gibt und diese stets auf dem aktuellen Stand ist. Als DNK-Schulungspartner „der ersten Stunde“, nämlich bereits seit 2015, haben wir uns diese Woche wieder mit dem aktuellen „Update“ auseinandergesetzt.

 

Wie der DNK Nachhaltigkeit „abfragt“

Der DNK wird entwickelt und betreut vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE), der wiederum bei der Bundesregierung angesiedelt ist. Man könnte also fragen: Warum braucht man einen DNK-Schulungspartner? Viele der über Nachhaltigkeit berichtenden Unternehmen stehen erstmal vor einem Berg an Anforderungen – insbesondere beim ersten Mal. Zudem braucht es Leute, die sich im Themenkomplex Nachhaltigkeit auskennen. Nicht unterschätzt werden darf die zeitliche Komponente und ohne Budget geht bekanntlich ohnehin fast gar nichts. Zusammengefasst: Betrifft Nachhaltigkeitsberichterstattung Unternehmen, die sich damit bereits bestens auskennen und gut gerüstet sind? Natürlich nicht.

Es gibt zwar 20 vorgegebene Kriterien, aufgeteilt in „Strategie“, „Prozessmanagement“, „Umwelt“ und „Gesellschaft“, und diese sind auch für alle Berichtenden gleich. Es gibt zudem die DNK Datenbank, in der man sich die fertigen Berichte anderer Firmen ansehen kann. Es gibt auch eine DNK Checklist, die sehr hilfreich ist. Viele der geforderten Inhalte, Daten und Texte sind für die Mehrheit jedoch Neuland und erstmal zusätzlicher Workload. Selbst bei den Folgeberichten in den Jahren darauf gibt es immer wieder zusätzliche Aspekte, beispielsweise aufgrund neuer Anforderungen des Gesetzgebers – aktuellstes Beispiel ist die EU-Taxonomie oder bald das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

 

Worum es inhaltlich geht

Aus den genannten 20 Kriterien ragen drei Aspekte sicherlich etwas heraus: die sogenannten „wesentlichen Themen“, die Stakeholder und die Ziele des berichtenden Unternehmens. Was macht ein DNK-Schulungspartner? Das sind beispielsweise Workshops, in denen die Inhalte erarbeitet werden. Vieles ist auch die Datensammlung und-prüfung, denn im DNK geht es auch um viele Zahlen, Daten und Fakten, beispielsweise zum Energieverbrauch. Wichtig ist auch das Texten, bei dem Hilfe notwendig sein kann. Schließlich sollen Richtlinien und Guidelines auch „von außen“ verständlich sein. Letztlich geht es also um Beratung und Begleitung entlang des gesamten Prozesses und über Monate, teilweise Jahre – denn „nach dem Bericht ist vor dem (nächsten) Bericht“ und viele Ergebnisse können dem Unternehmen helfen, weitere Verbesserungen im Sinne der Nachhaltigkeit voranzutreiben und umzusetzen.

 

Was einen guten Nachhaltigkeitsbericht ausmacht

Unter anderem:

  • Vollständigkeit: er soll ein umfassendes Bild des Unternehmens abgeben
  • Transparenz: er zeigt die Wahrheit und beschönigt nicht
  • Genauigkeit: er liefert Daten, Texte und Einordnungen
  • Lesbarkeit: er ist verständlich für Außenstehende
  • Aktualität: er deckt das vergangene Kalenderjahr ab

 

Neben den Inhalten ist auch die Aufbereitung wichtig. Eine DNK-Erklärung kann gut und gerne zwischen 80 und 100 DinA4-Seiten lang sein – und zwar ohne Gestaltung, Layout und Grafik. Eigentlich eine gute Sache, denn Nachhaltigkeit soll nicht verkürzt oder oberflächlich berichtet werden. Doch je nach Zielgruppe ist es dann schnell unattraktiv. Deswegen sind wir Verfechter des Prinzips „Pflicht“ und Kür“. Mit dem DNK der gesetzlichen Pflicht entsprechen und mit einem gestalteten Nachhaltigkeitsmagazin die Schwerpunkte leser*innenfreundlich aufbereiten!

 

Was die Zukunft bringt

Hinter dem großem Begriff „Corporate Social Responsibility Directive“, Freunde dürfen CSRD sagen, versteckt sich eine deutliche Ausweitung der Berichtspflicht – siehe dazu unser Blog aus dem März „Neue CSR Directive | HEINRICH Kommunikation Nachhaltigkeit (heinrich-kommunikation.de). Doch eigentlich jetzt gilt schon: Für immer mehr Unternehmen ist Nachhaltigkeitsberichterstattung Pflicht. Denn als Teil von Liefer- und Wertschöpfungsketten wird das Scheinwerferlicht der Nachhaltigkeit auch auf vermeintlich „zu kleine“ Unternehmen gerichtet – und diese sind mit Blick auf Ressourcen, Manpower und Know-how meistens erstmal schwach aufgestellt. Deswegen liegt es auch für diese erstmal indirekt Betroffenen auf der Hand, dass externe Beratung gesucht und in Anspruch genommen wird.

„Schulungspartner des Deutschen Nachhaltigkeitskodex“ – klingt gut, ist es auch! Doch wie wird man DNK-Schulungspartner? Man braucht mindestens drei Jahre Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberatung, muss Referenzen vorweisen können, regelmäßig an den Schulungen teilnehmen und selbst regelmäßig eine DNK-Erklärung veröffentlichen.

 

Übrigens: Wir arbeiten intern gerade an unserer insgesamt vierten DNK-Entsprechenserklärung – die drei bisherigen sind in der DNK-Datenbank einsehbar: Deutscher Nachhaltigkeitskodex – Datenbank (deutscher-nachhaltigkeitskodex.de)